Ob Bauherr, Architekt, Bauunternehmer oder Handwerker – wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts, wie z.B. :
Abnahme
Honorarforderungen
Kündigung und Rücktritt
Mängelrechte
selbstständiges Beweisverfahren
Vertragserstellung und -prüfung von Bau- und Bauträgerverträgen