privates Bau- und Architektenrecht

privates Bau- und Architektenrecht

Ob Bauherr, Architekt, Bauunternehmer oder Handwerker – wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts, wie z.B. :

  • Abnahme
  • Honorarforderungen
  • Kündigung und Rücktritt
  • Mängelrechte
  • selbstständiges Beweisverfahren
  • Vertragserstellung und -prüfung von Bau- und Bauträgerverträgen
  • Vertragsstrafenregelungen
  • Werklohnforderungen
  • uvm.


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